|
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
|
Was bedeutet "geistig behindert" zu sein?
Wenn ein Mensch nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln u n d dies nicht lernen kann u n d zur Bewältigung seines Alltags lebenslang fremde Hilfe benötigt, besteht eine geistige Behinderung.
Die „Angelegenheiten“, die ein Mensch in unserer Zivilisation zu besorgen hat, sind recht umfangreich, wenn man ein sozial angepasstes, normales Leben führen will. - Jeder möchte ein Dach über dem Kopf haben, eine befriedigende Beschäftigung, witterungsangepasste Kleidung tragen, genügend zum Essen und Trinken haben und natürlich Schutz vor Krankheit und Verelendung im Alter. Selbst wenn man nur diese wenigen Dinge auf dem niedrigst möglichen Niveau regeln will, kommt man ohne ein gewisses Ausmass an Intelligenz und Lernfähigkeit nicht zum Ziel.
Wer aber auf Grund einer vorgeburtlichen Schädigung, eines Geburtsunfalls oder einer später zu einem beliebigen Zeitpunkt eintretenden Schädigung des Gehirns das notwendige Paket an Fähigkeiten nicht entwickeln kann, wird seine Angelegenheiten nur mit Hilfe anderer Menschen regeln können.
Ein entscheidendes Merkmal der geistigen Behinderung ist die verminderte Fähigkeit bis Unfähigkeit, aus Erlebtem Schlüsse, Konsequenzen zu ziehen und auf dieser Basis die weitere Lebensplanung zu betreiben.
Ein solches Defizit erfordert eine Vielzahl täglicher ausgleichender Hilfestellungen, von einfachsten Handreichungen bei der Körperpflege bis hin zu den komplexen Regelungen im Sozialfeld, wo es um Grundsicherung, Durchsetzung von Rechtsansprüchen und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft geht.
Kommen noch zwischenmenschliche Probleme hinzu, dann ist schnell ein Punkt erreicht, wo Standardversorgungsangebote nicht mehr ausreichen.
Hier will die Initiative "i-punkt-hilfe" einsetzen und professionelle Angebote zur Lebenserleichterung der betroffenen Personen fördern.
© 2/2009 wo.
210710
|
 |
 |
|
 |