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Epilepsie (Krampfleiden) ist eine Erkrankung des Gehirns. Jeder Mensch kann an einer Epilepsie erkranken. Etwa 1 % der Gesamtbevölkerung ist davon betroffen.
Ursachen einer Epilepsie können angeborene Fehlbildungen, Verletzungen, Entzündungen, Tumoren und Durchblutungsstörungen des Gehirns sein.
Bei der Epilepsie kommt es mehrmals zu anfallsartigen Zuständen, die mit Störungen des Bewußtseins und der Bewegungsabläufe in Erscheinung treten.
Bewußtseinsstörungen reichen von der Bewußtseinstrübung bis zur Bewußtlosigkeit und können mit einem starren Blick einhergehen.
Bewegungsstörungen können sich als Muskelzuckungen, Zuckungen der Gliedmaßen (Krämpfe) und als automatische Bewegungen ( z.B. Nesteln, Schmatzen) äußern.
Nach dem Erscheinungsbild werden in der Bevölkerung (nicht in der Medizin) große und kleine Anfälle unterschieden.
Der große Anfall (grand mal-Anfall) geht nach einer gelegentlichen Aura (Vorgefühl) von nur wenigen Sekunden in eine Bewußtlosigkeit mit plötzlichem Aufschrei, einer totalen Überstreckung der Gliedmaßen und einem gleich anschließenden Krampfzustand mit rhythmischen Zuckungen, Zungenbiß, Speichelfluß und Schaum vor dem Mund über.
Die kleinen Anfälle (petit mal-Anfälle) können mit einem Dämmerzustand sowie mit Nestel-, Schmatz-, Sprach- und Handlungsstörungen (psychomotorischer Anfall) oder als ein plötzlich einsetzender und nur Sekunden anhaltender Zustand der Abwesenheit ohne andere Begleit- erscheinungen (Absence) in Erscheinung treten.
Erste Hilfe: Aufpassen, daß der Anfallskranke nicht stürzt oder sich verletzt; ihn nicht einengend festhalten. Seitenlagerung, damit er nicht am Erbrochenen erstickt. In Ruhe abwarten, bis er wieder zu sich kommt. Während des Anfalls setzt die Atmung für 10 bis 15 Sekunden aus. Das ist normal.
Eine medikamentöse Therapie soll weitere Anfälle verhindern. 60 % Anfallsfreiheit und 30 % deutliche Verringerung der Anfallshäufigkeit können erreicht werden.
Geregelte Lebensführung: ausreichend Schlaf, regelmäßige Medikamenteneinnahme, Alkohol und intensive Lichtreize meiden.
Pauschale Verbote sind falsch: Heiraten und Kinderbekommen sowie Berufsausübung (mit Einschränkungen) sind möglich, auch Autofahren unter besonderen Voraussetzungen. Gewisse Sportarten sind günstig.
Welche Sportarten betrieben werden können, hängt von der Art der Anfällle und deren Häufigkeit ab. Nicht Anfallsfreie dürfen nicht schwimmen, auch nicht unter Aufsicht; es sei denn, ein Begleiter ist direkt beim Anfallskranken im Wasser.
Hilfen für Anfallskranke: Alltag so normal wie möglich. Berufsförderung, Arbeitserprobung, Förderlehrgänge, Umschulungen, Einstiegshilfen in das Berufsleben, Selbsthilfegruppen.
Dr. med. Horst Isermann
© 030506
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